|
Start

eMail

Tipps

Seminare

Termine

Team

Partner


Kontakt

|
|
| |
Bewerbertraining - Verhalten bei herausfordernden Fragen
Tipp zum Seminar
Am Titel können Sie's schon erkennen: es gibt keine schwierigen oder gar lästigen Fragen im Bewerbungsgespräch. Allenfalls stellen diese Fragen eine Herausforderung an Ihr Können dar, damit Sie Ihre gute Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch darlegen können. Genereller Umgang mit Fragen im Bewerbungsgespräch:
 | Beantworten Sie Fragen in der Regel sofort |
 | Folgende Verhaltensweisen können Sie ausnahmsweise anwenden, um etwas Zeit für die Überlegung einer "ordentlichen" Antwort zu gewinnen:
 | Notieren Sie sich die Frage. Sie vermitteln Ihrem Gesprächspartner Respekt, weil Sie seine Frage ernst nehmen. |
 | Sie lassen sich per Gegenfrage die Frage erklären, weil Sie sie nicht richtig verstanden haben, z.B. "Entschuldigen Sie bitte, ich habe Ihre Frage nicht genau verstanden. Können Sie mir bitte erklären ...?" |
 | Vertagen Sie die Beantwortung auf später, z.B. "Darf ich Ihre Frage nachher beantworten? Ich möchte gerne etwas ausführlicher zu diesem wichtigen Aspekt Stellung nehmen." |
|
Nun konkret zu den einzelnen kritischen Fragestellungen. Die Anregungen basieren auf meinem derzeitigen Wissens- und Erfahrungsstand im Dezember 2003. Es gibt unzulässige Fragen, deren Beantwortung Sie jedoch nicht ablehnen, sondern irgendwie unverfänglich gestalten sollten. Die Findung der Antworten auf diese Fragen, ist Ihre Aufgabe im Rahmen der Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch! Finden Sie unten einige Anregungen dazu.
 | Sind Sie gesund?
 | In der Regel mit "ja" zu beantworten. |
 | Ausnahme: Sie haben eine anhaltende Krankheit, die Sie in der Ausübung der Aufgabe, für die Sie sich bewerben, dauerhaft beeinträchtigen würde, z.B. bewerben Sie sich als Lagerarbeiter, haben jedoch ein schweres Rückenleiden und dürfen nur bis zu 5kg heben. |
 | Ausnahme: Wenn Sie einen amtlich dokumentierten Grad der Behinderung
von mindestens 50% haben bzw. eine Gleichstellung mit 30%, so müssen Sie dies angeben, weil es arbeitsrechtliche Konsequenzen für Ihren künftigen Arbeitgeber hat |
 | Ausnahme: Sie werden, z.B. auf Grund einer Kur, Ihre Stelle nicht pünktlich antreten können |
|
 | Sind Sie schwanger?
 | In der Regel mit "nein" zu beantworten. |
 | Ausnahme: Sie werden Ihre Stelle nicht pünktlich antreten können. |
|
 | Bestehen Lohnpfändungen?
 | Ehrlich zu beantworten. |
 | Ausnahme: über frühere, nicht mehr bestehende Lohnpfändungen muss keine Auskunft gegeben werden. Ein "Nein" sollte in diesem Fall die Antwort sein |
|
 | Wie sind Ihre Vermögensverhältnisse?
 | In der Regel lapidar mit "geordnet" oder Ähnlichem zu beantworten |
 | Ausnahme: Sie bewerben sich als leitender Angestellter |
 | Ausnahme: Sie bewerben sich auf eine besondere Vertrauensposition, z.B. Bankkassierer |
|
 | Wie hoch ist Ihr derzeitiges Einkommen?
 | Ist nur zulässig, wenn es eine Aussagekraft für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, hat |
 | Fragen zum
Arbeitslosengeld finden Sie in einem extra Tipp |
|
 | Sind Sie Mitglied in einer Gewerkschaft?
 | In der Regel mit "nein" zu beantworten. |
 | Ausnahme: zur Prüfung der Tarifbindung |
 | Ausnahme: wenn der Betrieb die Gewerkschaftsbeiträge einzieht |
|
 | Sind Sie vorbestraft?
 | In der Regel mit "nein" zu beantworten. |
 | Ausnahme: Sie haben eine Straftat mit Bezug auf Ihren künftigen Arbeitsplatz begangen, z.B. Vermögensdelikte eines Kassierers |
|
 | Welcher Religion gehören Sie an?
 | Diese Frage ist unzulässig. |
 | Ausnahme: Sie bewerben sich bei konfessionell ausgerichteten Einrichtungen |
|
 | Welcher Partei gehören Sie an?
 | Diese Frage ist unzulässig und daher in der Regel mit "keiner" zu beantworten. |
 | Ausnahme: Sie bewerben sich bei parteipolitisch abhängigen Unternehmen und Organisationen. |
|
 | Was ist der Grund für Ihre Kündigung in ihrem letzten Arbeitsverhältnis?
 | Diese Frage ist unzulässig. Lassen Sie sich eine Antwort einfallen, die im Einklang mit Ihren Arbeitszeugnissen und Ihrem Lebenslauf steht. "Neue Herausforderung", "Gelegenheit, weiter zu lernen",
"Konsequent der nächste Schritt im Werdegang" und andere gute Antworten lassen sich finden. Für den Fall, dass Sie gekündigt worden sind, ist "konjunkturbedingter Arbeitsplatzabbau" heute glaubhaft. |
|
 | Werden Sie demnächst heiraten? Wie sieht Ihre Familienplanung aus? Planen Sie demnächst, Ihre Familie zu vergrößern? Bei weiblichen Bewerbern steckt die Frage nach dem Kinderwunsch dahinter; schließlich können Kinder für einige Ausfallzeiten die Ursache sein. Bei männlichen Bewerbern steckt gelegentlich die Frage nach dem Sesshaft-Sein dahinter; schließlich wechselt ein unabhängiger Mensch leichter den Arbeitsplatz.
 | Diese Frage ist ebenfalls unzulässig. Beantworten Sie sie mit Ihrer Zufriedenheit am derzeitigen Zustand. |
|
 | Fragen nach Ehegatten, Kindern, Geschwistern oder Eltern
 | Sie sind ebenfalls unzulässig. |
 | Ausnahme: die Geburtsdaten der Ehegatten und der Kinder |
|
 | In welchen Vereinen und Verbänden sind Sie Mitglied?
 | Diese Frage ist unzulässig und gegebenenfalls mit "keinem" zu beantworten |
 | Aber: Aktivitäten für manche Vereine und Verbände werden positiv gesehen. Auf keinen Fall den Karateclub oder den Drachenfliegerverein angeben! |
|
 | Welchen Beschäftigungen gehen Sie in Ihrer Freizeit nach?
 | Auch diese Frage ist grundsätzlich unzulässig, wird jedoch in der Regel gestellt. Beantworten Sie sie mit unspektakulären und ungefährlichen Tätigkeiten wie kochen, lesen, wandern usw. |
 | Aber: Es gibt Freizeittätigkeiten, die in einem Unternehmen positiv gesehen werden, weil sie förderlich für die zu besetzende Stelle sind, z.B. eine ungefährliche sportliche Betätigung |
|
Denken Sie unbedingt daran: beantworten Sie auch unzulässige Fragen diplomatisch, so dass Sie Ihre Chance auf die angebotene Stelle wahren! Spielen Sie das Frage-Antwort-Spiel mit einem Partner in Ihrer Umgebung durch. Schließlich sollte es Ihnen gelingen, die Fragen ohne roten Kopf und ohne zu stottern zu beantworten. Wenn Sie unsicher sind, so werden Sie das im Bewerbungsgespräch ausstrahlen. Ein paar Beispiele dazu finden Sie in unserem kostenlosen
Mini-Training zur Körpersprache. Wenn Sie Fragen auf dem Herzen haben, die hier nicht erwähnt oder vergessen wurden, schicken Sie uns bitte ein eMail. Wir werden uns um die schnellstmögliche Aufklärung kümmern. Weitere Informationen:
Weitere Fragen zum Verhalten in Reden und Gesprächen werden in der
Tipp-Rubrik für Rhetorik behandelt.
Passendes Training:
Seitenanfang
|
|
|
Übersicht

NewsFeed
RSS

 |