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Bewerbertraining - Lügen haben kurze Beine - und verjähren nie!

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Bewerbertraining - Lügen haben kurze Beine - und verjähren nie!

Tipp zum Seminar

Erfolgreiche Bewerbungen.

Angesichts eines turbulenten Lebenslaufs oder eines misslungenen Zeugnisses liegt der Gedanke nahe, die Unterlagen zu frisieren.

Lassen Sie besser die Finger weg von solchen Manipulationen, denn wenn Ihre Bewerbungsunterlagen nicht der Wahrheit entsprechen oder Ihre Zeugnisnoten manipuliert sind, kann Ihnen auch nach Jahren des Arbeitsverhältnisses noch fristlos gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber 100%ig zufrieden mit Ihrer Leistung war. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13.10.2006 stützt ein solches Vorgehen.

Die falschen Tatsachen werden vom Gericht als "vorsätzliche und arglistige Täuschung" gesehen, ohne die das Arbeitsverhältnis niemals zustande gekommen wäre. Trotz einer bereits länger andauernden Anstellung kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis annullieren. Das Arbeitsgericht sieht das Interesse des Arbeitgebers, dass die Unterlagen die Qualifikation des Bewerbers wahrheitsgemäß wiedergeben, als schützenswert. Nur so ist dem Arbeitgeber ein gerechter Vergleich der Bewerber untereinander möglich.

Im oben erwähnten Fall bewarb sich ein Arbeitnehmer 1997 mit einem gefälschten Ausbildungszeugnis auf einen Arbeitsplatz als gewerblicher Mitarbeiter bei einem größeren Unternehmen. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung war von "ausreichend" auf "befriedigend" ausgebessert und das Resultat der praktischen Prüfung von "befriedigend" auf "gut" manipuliert worden. Erst nach sage und schreibe 8 1/2 Jahren erkannte der Arbeitgeber die Fälschungen im Rahmen einer Überprüfung.

Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer sogar noch verhältnismäßiges Glück gehabt: Es stünde dem Arbeitgeber unter Umständen sogar noch frei, einen möglicherweise entstandenen Schaden vom Arbeitnehmer wieder einzufordern.

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