Bewerbertraining - Lügen haben kurze Beine - und
verjähren nie!
Tipp zum Seminar
Angesichts eines turbulenten Lebenslaufs oder eines misslungenen
Zeugnisses liegt der Gedanke nahe, die Unterlagen zu frisieren.
Lassen Sie besser die Finger weg von solchen Manipulationen, denn
wenn Ihre Bewerbungsunterlagen nicht der Wahrheit entsprechen oder
Ihre Zeugnisnoten manipuliert sind, kann Ihnen auch nach Jahren des
Arbeitsverhältnisses noch fristlos gekündigt werden. Das gilt auch
dann, wenn der Arbeitgeber 100%ig zufrieden mit Ihrer Leistung war.
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13.10.2006
stützt ein solches Vorgehen.
Die falschen Tatsachen werden vom Gericht als "vorsätzliche und
arglistige Täuschung" gesehen, ohne die das Arbeitsverhältnis niemals
zustande gekommen wäre. Trotz einer bereits länger andauernden
Anstellung kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis annullieren. Das
Arbeitsgericht sieht das Interesse des Arbeitgebers, dass die
Unterlagen die Qualifikation des Bewerbers wahrheitsgemäß wiedergeben,
als schützenswert. Nur so ist dem Arbeitgeber ein gerechter Vergleich
der Bewerber untereinander möglich.
Im oben erwähnten Fall bewarb sich ein Arbeitnehmer 1997 mit einem
gefälschten Ausbildungszeugnis auf einen Arbeitsplatz als gewerblicher
Mitarbeiter bei einem größeren Unternehmen. Das Ergebnis der
schriftlichen Prüfung war von "ausreichend" auf "befriedigend"
ausgebessert und das Resultat der praktischen Prüfung von
"befriedigend" auf "gut" manipuliert worden. Erst nach sage und
schreibe 8 1/2 Jahren erkannte der Arbeitgeber die Fälschungen im
Rahmen einer Überprüfung.
Im vorliegenden Fall hat der Arbeitnehmer sogar noch
verhältnismäßiges Glück gehabt: Es stünde dem Arbeitgeber unter
Umständen sogar noch frei, einen möglicherweise entstandenen Schaden
vom Arbeitnehmer wieder einzufordern.
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